Oft werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ beim Fahrzeugkauf miteinander verwechselt, dabei ist der Unterschied zwischen ihnen sehr groß und kann vor allen Dingen entscheidende Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel haben. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle eine Erläuterung zu den beiden Begriffen geben.
Gesetzliche Gewährleistung/ Sachmängelhaftung
Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und jeder Fahrzeughändler ist an diese gebunden. Ausnahmen bilden Privat- und Exportverkäufe. Aktuell beträgt die Zeit der Gewährleistung 24 Monate, allerdings kann sie bei einem Gebrauchtwagenkauf vertraglich vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer einen bereits zum Lieferzeitpunkt vorliegenden, sogenannten Sachmangel beim Händler reklamieren. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht, entweder durch Lieferung einer neuen Sache (Austausch) oder Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur). Eine Nachbesserung kann 2x erfolgen. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmen Sie als Käufer (nicht der Verkäufer!). Sie können dabei eine Aufhebung des Kaufvertrags oder eine Minderung des gezahlten Preises verlangen. Dabei sollten Sie folgende Fristen hinsichtlich der Beweispflicht unbedingt beachten: Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Nach dem 6 Monat müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel nicht durch einen Bedienungsfehler entstanden ist, sondern bereits bei der Übergabe bestand, was relativ schwierig ist.
Gebrauchtwagenhändler versuchen oftmals, die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen, indem sie den Wagen mit „nur für Export“ oder „Verkauf im Kundenauftrag“ kennzeichnen. Damit sind die Händler aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht raus. Wenn Sie also vor einem so beschrifteten vermeintlichen Schnäppchen stehen, sollten Sie sich bewusst sein, dass nach dem Kauf keinerlei Ansprüche Ihrerseits erhoben werden können.
Neu- Gebrauchtwagengarantie
Eine Garantie (bei Gebraucht- wie Neuwagen) ist eine freiwillige Leistung des Herstellers bzw. Händlers und besteht parallel zur gesetzlichen Gewährleistung. Sie ist bei Neuwagen vom Hersteller abhängig. Ein Großteil der Automobilhersteller gibt 2-3 Jahre Garantie, bei Mitsubishi sind es 5 Jahre und Kia lockt sogar mit bis zu 7 Jahren Herstellergarantie seine Kunden. Damit sichert der Händler gewisse Leistungen eines Fahrzeuges zu. Das bedeutet, dass er – im Gegensatz zur Gewährleistung – auch für Mängel aufkommt, die nach der Auslieferung auftreten. Vorausgesetzt natürlich, diese sind im Garantieumfang mit enthalten. Damit der Anspruch auf Garantieleistung aufrechterhalten bleibt, bestehen viele Händler darauf, dass sämtliche Inspektionen und Wartungen, aber auch auftretende Schäden ausschließlich in der firmeneigenen Werkstatt durchgeführt werden. Je nach Anforderungen und Bedürfnissen werden Garantien in drei Leistungspakete unterteilt. Die Bezeichnungen variieren zwischen Silber, Gold, Platin oder Basic, Classic und Premium usw. Oftmals sind Garantieleistungen an eine Selbstbeteiligung des Autobesitzers geknüpft, dies sollten Sie am besten vor dem Kauf in Erfahrung bringen. Bei größeren Gebrauchtwagenhändlern sowie jüngeren Fahrzeugen gibt es meist eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Bei kleineren, freien Händlern sowie bei älteren Fahrzeugen ist dies meist nicht der Fall. Sie haben dennoch die Möglichkeit eine private Gebrauchtwagen- Versicherung abzuschließen. Organisationen wie der ADAC oder AXA bieten diesen Service je nach Fahrzeug zu unterschiedlichen Konditionen ab ungefähr 200 Euro pro Jahr an.
Meine Empfehlung an Fahrzeugkäufer
Sollten Sie sich für einen Gebrauchtwagen interessieren, achten sie darauf, dass die Gewährleistung nicht durch einen „nur für Export“ oder „Verkauf im Kundenauftrag“ -Zusatz erlischt. Im besten Fall bekommen Sie sogar die ungekürzten 24 Monate der gesetzlichen Gewährleistungen. Außerdem empfehle ich eine Überprüfung des Fahrzeuges innerhalb der ersten 6 Monate, um rechtzeitig bestehende Schäden zu erkennen und reklamieren zu können. Eine zusätzliche Garantie ist natürlich immer von Vorteil, besonders wenn diese im Preis inbegriffen ist. Ist diese nur gegen Aufpreis erhältlich, sollten Sie das Risiko selber abwägen, ob sich die zusätzliche Investition lohnt und mögliche Anbieter hinsichtlich der Leistung und Preisstruktur vergleichen.